Erziehungsstellen

Was ist eine Erziehungsstelle nach §33 Abs.2 SGB VIII ?

Eine Erziehungsstelle ist eine Lebensform zwischen Pflegefamilie und stationärer Jugendhilfe.

Die Erziehungsstelle bietet einen familiären Rahmen der durch eine pädagogische Kompetenz oder andere individuelle Eignung, qualifizierte Beziehungs- und Erziehungsarbeit mit dem aufgenommenen Kind / Jugendlichen ermöglicht.

Erziehungsstellen können Einzelpersonen, Lebensgemeinschaften oder Familien sein.

Ein verlässliches, liebevolles und stabiles Leben in einer Familie bietet Kindern, die durch ihre schwierigen Biographien vorbelastet sind, einen sicheren Rahmen um wieder Vertrauen zu anderen und sich selbst fassen zu können.

Erziehungsstellen bilden für Kinder mit Vorbelastungen durch Akzeptanz, Aufmerksamkeit und Zuwendung die Basis um eine positive Entwicklung zu machen.

Dauerpflege (Erziehungsstelle nach §33 Abs.2 SGB VIII)

In eine Erziehungsstelle können ein bis zwei Kinder aufgenommen werden, deren Herkunftsfamilie ihren Erziehungsauftrag aktuell und perspektivisch nicht erfüllen kann.

Das Kind lernt einen verlässlichen familiären Rahmen kennen in dem es in einem gesunden sozialen Umfeld positive Beziehungen eingehen kann. Ein zugewandtes und klares Erziehungsverhalten gibt dem Kind die Sicherheit die es benötigt um sich zu orientieren und Zukunftsperspektiven entwickeln zu können.

Förderungen in allen Lebensbereichen, die sich an den Fähigkeiten und Ressourcen des Kindes orientieren, unterstützen die positive und altersentsprechende Entwicklung.

Das Kind muss die Möglichkeit haben sich mit seiner Geschichte auseinander zu setzen. Dazu gehört ggf. auch die Unterstützung bei Kontakten zur Herkunftsfamilie. Gerade in diesem Bereich braucht das Kind sensible, verständnisvolle und akzeptierende Unterstützung.

Regelmäßig werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Hilfepläne erstellt, in denen die bisherige Entwicklung reflektiert und weitere Ziele für das Kind festgelegt werden.

Unterstützt wird die Erziehungsstelle durch eine regelmäßige Fachberatung im eigenen Haushalt. Diese begleitet auch die Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie. Zusätzlich werden bürokratische Regelungen von dieser übernommen.

Bereitschaftspflege (Erziehungsstelle nach §33 Abs.2 SGB VIII)

Bereitschaftspflege bedeutet oftmals ein Kind sofort aufzunehmen. Dies kann durch den plötzlichen Ausfall eines Erziehungsberechtigten, oder durch Inobhutnahme durch das Jugendamt erfolgen.

Die Bereitschaftspflegestelle übernimmt für einen nicht klar zu benennenden Zeitraum die Betreuung des Kindes. Dies kann von wenigen Tagen bis zu zwei Jahren (selten) dauern.

Diese spezielle Anforderung ein Kind in einer Krisensituation spontan aufzunehmen stellt nochmal besondere Anforderungen an die Erziehungsstelle. Das beinhaltet neben der intensiveren Zusammenarbeit mit Fachkräften eine hohe Toleranz, Belastbarkeit und Flexibilität.

Es erfordert auch die Bereitschaft die Kontakte zur Herkunftsfamilie zu unterstützen, zu begleiten und bei Bedarf eine Rückführung des Kindes positiv zu begleiten.

Nach einer Inobhutnahme durch das Jugendamt stehen manchmal Gerichts- und Gutachtertermine sowie Kontakte mit Fördereinrichtungen und Therapien an.

Nicht selten kommen diese Kinder verstört in der Bereitschaftspflegestelle an. Dann müssen die Personen die in der Bereitschaftsfamilie leben ein hohes Maß an Sensibilität besitzen um dem Kind das zu geben was es in der Situation gerade braucht.